Wurzeltheorie

Gemäß Wurzeltheorie dürfen bei der Berechnung des Unternehmenswertes nur Sachverhalte in die Bewertung einfließen, die am Bewertungsstichtag bereits bekannt oder im Unternehmen angelegt waren. Gleiches gilt für zukünftige Entwicklungen, auch diese dürfen bei der Ermittlung des Firmenwertes nur berücksichtigt werden, wenn sie zum Stichtag bereits bekannt waren. Als Beispiel ist hier COVID-19 Pandemie zu nennen. Im Januar 2020 war der nachfolgende Lockdown nicht vorherzusehen, und wird nicht berücksichtigt, Ende März 2020 jedoch war diese Entwicklung bekannt.

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