Unternehmerlohn / Geschäftsführergehalt

Unternehmerlohn / Geschäftsführergehalt in der Unternehmensbewertung

Im Rahmen von Unternehmensbewertungen ist insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns bzw. Geschäftsführergehalts von zentraler Bedeutung. Dabei gibt es rechtsformbedingt unterschiedliche Ansatzpunkte, die bei der Analyse der Ist-Zahlen zu berücksichtigen sind.

 

Warum muss ein Unternehmerlohn / Geschäftsführergehalt berücksichtigt werden?

In vielen kleineren Unternehmen, insb. solchen, die als Einzelunternehmen geführt werden, wird die Arbeitsleistung des Inhabers nicht als reguläres Gehalt ausgewiesen, sondern über Gewinnentnahmen abgegolten. Würde man diese Betrachtungsweise für die Unternehmensbewertung unverändert übernehmen, entstünde ein verzerrtes Bild: Die Ertragskraft des Unternehmens würde überschätzt, da die Arbeitsleistung des Unternehmers nicht als Aufwand berücksichtigt wird.

Der Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns stellt sicher, dass die Tätigkeit des Inhabers wie eine marktübliche Personalkostenposition behandelt wird. Auf diese Weise wird deutlich, welcher Teil des Gewinns tatsächlich aus der unternehmerischen Arbeit resultiert und welcher Teil als Rendite auf das eingesetzte Kapital anzusehen ist. Diese Trennung ist entscheidend, um eine objektive und vergleichbare Bewertungsgrundlage zu schaffen.

Nur wenn die Vergütung für die Arbeitsleistung angemessen vom Kapitalertrag abgegrenzt wird, lässt sich die tatsächliche Rendite des Eigentümers bestimmen. Dadurch wird ein realistisches und marktkonformes Bild des Unternehmenswertes ermöglicht, das sowohl für Eigentümer als auch für potenzielle Käufer oder Investoren verlässliche Entscheidungsgrundlagen bietet.

 

Wie entscheide ich, ob und wie hoch der Unternehmerlohn / das Geschäftsführergehalt angesetzt werden muss?

Je nach Rechtsform, beispielsweise im Falle des Einzelunternehmens, ist in der Kostenstruktur des zu bewertenden Unternehmens gar kein Unternehmerlohn / Geschäftsführergehalt enthalten. Die Tätigkeit des Inhabers muss jedoch zur Berechnung des korrekten Unternehmenswertes wertmäßig berücksichtigt werden. Entsprechend muss im Rahmen der Unternehmensbewertung ein kalkulatorischer Unternehmerlohn auf Basis eines marktüblichen Geschäftsführergehalts zusätzlich berücksichtigt werden.

Ist aufgrund der Rechtsform, beispielsweise im Falle einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), bereits ein oder mehrere Geschäftsführergehälter in der Kostenstruktur enthalten, sind diese im Rahmen der Unternehmensbewertung auf Angemessenheit zu überprüfen. Nicht marktübliche Konditionen werden im Rahmen der Unternehmensbewertung durch ein markt- und branchenübliches Gehaltsniveau bereinigt. Ggf. ist im Rahmen der Unternehmensbewertung ebenfalls zu überprüfen, ob ein Unternehmen der jeweiligen Größenordnung durch einen oder mehrere Geschäftsführer zu führen ist. Dies kann im Rahmen der Bestimmung des Unternehmenswertes zu weiteren Bereinigungen im Bereich der Personalkosten führen.

Bei der Bemessung des Geschäftsführergehalts sind alle Bezüge mit einzubeziehen, d.h. auch Tantiemen, Sachzuwendungen und Aufwendungen für die Altersversorgung.

Einen Überblick zu marktüblichen Geschäftsführerbezügen gibt Ihnen die nachfolgende Tabelle.

Marktübliche Geschäftsführerbezüge (nach Umsatzgröße)

Branche < 0,5 M€ 0,5-3,0 M€ > 3,0 M€
Stand: 2024      
Bau und Handwerk 82.000 122.000 163.000
Beratende Dienstleistungen 117.000 176.000 234.000
Chemie, Kosmetik, Kunststoffe, Papier 104.000 155.000 207.000
Elektrotechnik 100.000 150.000 200.000
Fahrzeugbau und -zubehör 108.000 162.000 216.000
Freie Berufe (u.a. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte) 112.000 169.000 225.000
Handel und E-Commerce 80.000 120.000 160.000
Maschinen- und Anlagenbau 108.000 163.000 217.000
Medien 88.000 132.000 176.000
Nahrungs- und Genussmittel 81.000 121.000 161.000
Pharma, Bio- und Medizintechnik 93.000 139.000 185.000
Software 98.000 147.000 196.000
Sonstige Dienstleistungen 97.000 146.000 195.000
Telekommunikation 83.000 125.000 166.000
Textilien und Bekleidung 80.000 120.000 161.000
Transport, Logistik und Touristik 82.000 122.000 163.000
Umwelttechnologie und Erneuerbare Energien 85.000 128.000 170.000
Versorgungswirtschaft, Gas, Strom, Wasser 89.000 134.000 178.000

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