Stille Reserven

Bei der Unternehmensbewertung nach der modifizierten Ertragswertmethode wird neben dem Ertragswert auch der Substanzwert ermittelt. Hier werden i.d.R. im Anlagevermögen stille Reserven aufgedeckt, da statt auf die steuerliche Nutzungsdauer auf die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abgestellt wird. Besonders deutlich wird dies bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern, die bereits im ersten Jahr vollständig abgeschrieben werden, jedoch i.d.R. deutlich länger im Betrieb verbleiben.

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