Bei der Bewertung von KMU sowie freiberuflichen Unternehmen ist das modifizierte Ertragswertverfahren aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung als generell vorzugswürdig einzustufen.
Das modifizierte Ertragswertverfahren unterscheidet sich vom Ertragswertverfahren durch eine Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums auf wenige Jahre (i.d.R. 1 – 10 Jahre) und eine daraus resultierende Notwendigkeit einer zusätzlichen Berücksichtigung des Substanzwertes. Der Wert eines KMU, das fortgeführt werden soll (Going-Concern-Prinzip), setzt sich somit nach dem modifizierten Ertragswertverfahren aus den beiden wesentlichen Komponenten Substanzwert (materieller Unternehmenswert) und ideellem Wert = Ertragswert (immaterieller Unternehmenswert) zum Bewertungsstichtag zusammen. Mit dem novellierten BVS-Standpunkt 10-2022 steht ein Standard zur Verfügung, der die Vorgehensweise detailliert beschreibt.