Da Investoren ein besonderes Risiko bei der Geldanlage in Unternehmen (Anlagerisiko) eingehen, ist ein Zuschlag zum Basiszins notwendig (Risikozuschlag). Gemäß IDW S 1 ist bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes typisierend auf Renditen von am Kapitalmarkt notierten Unternehmensanteilen (Aktienportfolio) abzustellen.
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