Korrekturen / Bereinigungen

Im Rahmen der Bestimmung des Unternehmenswertes sind Bereinigungen vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Bereinigungen von Einmal- und oder Sondereffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie Bereinigungen der Abschreibungen. Hier wird bei der Unternehmensbewertung i.d.R. die steuerliche Nutzungsdauer durch die betriebliche Nutzungsdauer ersetzt.

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