Kapitalisiserungszins

Die finanziellen Überschüsse aus dem Unternehmen sind mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Der Kapitalisierungszinssatz repräsentiert die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage und muss mit dem zu kapitalisierenden Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung vergleichbar sein. Den Ausgangspunkt für die Bestimmung der Rendite der Alternativanlage bildet die Rendite einer Anlage in Unternehmensanteile (Aktienportfolio). Aus den am Kapitalmarkt empirisch ermittelten Aktienrenditen sind üblicherweise mithilfe von Kapitalmarktpreisbildungsmodellen (CAPM, Tax-CAPM) Risikozinssätze abzuleiten. Dabei sind die Basiszinsen sowie die Marktrisikoprämie und das unternehmensspezifische Risiko (Beta-Faktor) abzuleiten.

Zurück