Bei der Unternehmensbewertung – insbesondere im Rahmen des DCF-Verfahrens oder des Ertragswertverfahrens – müssen die zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse (z. B. Free Cashflows oder Jahresüberschüsse) auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Der dabei verwendete Kapitalisierungszinssatz ist entscheidend, da er maßgeblich den Unternehmenswert beeinflusst.
Was ist der Kapitalisierungszinssatz?
Der Kapitalisierungszinssatz spiegelt die erwartete Rendite einer alternativen, vergleichbaren Investition wider. Diese Vergleichsinvestition muss in ihrer Struktur – insbesondere hinsichtlich Fristigkeit, Risikoprofil und Besteuerung – mit dem zu bewertenden Unternehmen übereinstimmen.
Ziel ist es, die Zahlungsströme des Unternehmens mit einem Zinssatz abzuwerten, der ein realistisches Bild der Opportunitätskosten für potenzielle Investoren liefert.
Herleitung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Grundlage für die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes bildet typischerweise die erwartete Rendite einer Aktienanlage – also eines breit diversifizierten Unternehmensanteile-Portfolios. Hierbei kommt in der Praxis das Capital Asset Pricing Model (CAPM) oder das steuerlich angepasste Tax-CAPM zur Anwendung.
Aus diesen Modellen ergibt sich ein sogenannter Risikozinssatz, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Basiszinssatz (siehe Basiszinssatz)
– abgeleitet z. B. aus langfristigen Staatsanleihen (10 bis 30 Jahre Restlaufzeit)
– repräsentiert die risikofreie Anlagealternative - Marktrisikoprämie (siehe Marktrisikoprämie)
– Differenz zwischen erwarteter Marktrendite und Basiszinssatz
– ergibt sich aus historischen Aktienmarktrenditen - Beta-Faktor des Unternehmens (siehe Beta-Faktor)
– Maß für das unternehmensspezifische Risiko im Vergleich zum Gesamtmarkt
– multipliziert mit der Marktrisikoprämie ergibt die risikoadäquate Komponente
Formel zur Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes
Kapitalisierungszinssatz = Basiszinssatz + (β × Marktrisikoprämie)
Warum ist der Kapitalisierungszinssatz so wichtig?
Ein zu hoher Zinssatz führt zu einer deutlichen Reduktion des Unternehmenswertes, während ein zu niedriger Wert diesen künstlich aufbläht. Die Wahl eines sachgerechten Kapitalisierungszinssatzes ist daher von zentraler Bedeutung für:
- eine objektivierte Unternehmensbewertung
- eine transparente Kaufpreisfindung bei M&A-Prozessen
- finanzgerichtlich belastbare Bewertungen, z. B. bei Erbschaften oder steuerlichen Themen