Bewertungen in Deutschland basieren häufig auf dem Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dem IDW-Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1). Nach IDW S 1 ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden. Da die zugrunde gelegten finanziellen Überschüsse dem Unternehmenseigner bzw. Investor zu seiner freien Verfügung stehen sollen, sind sie unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuern sowie grundsätzlich der beim Eigner aufgrund des Eigentums an dem Unternehmen entstehenden persönlichen Ertragsteuern zu ermitteln. Eine Bewertung nach IDW S 1 wird häufig für gutachterliche Zwecke erstellt und in einem Sachverständigengutachten dokumentiert. Im Zuge einer Nachfolgeplanung kann es u.U. hilfreich sein, einem Nachfolgekonzept eine neutrale Bewertung von einem unabhängigen, sachverständigen Gutachter zugrunde zu legen.