Ertragswertverfahren

Bei der Unternehmensbewertung hat sich vorrangig das Ertragswertverfahren durchgesetzt. Dabei gilt der Ertragswert als zukunftsorientierte Größe, die die zu erwartenden „Erträge“ unter Berücksichtigung des Barwerts der erwarteten Liquidationserlöse aus einer Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens als Bewertungsgrundlage verwendet. Unter der Prämisse der unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens werden aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen finanzielle Überschüsse abgeleitet, die an die Unternehmenseigner ausgeschüttet werden können. Die zu erwartenden Erträge werden entsprechend abgezinst, damit man den Wert dieser künftigen finanziellen Überschüsse, auf den Stichtag der Bewertung bezogen, beurteilen kann.

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