Der BVS Standard BW1 06-2024 regelt die Grundsätze in der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) ist die zentrale Organisation der öffentlich bestellten und vereidigten sowie gleichwertig qualifizierten Sachverständigen in Deutschland. Der Fachbereich Betriebswirtschaft im BVS diskutiert in Arbeitskreisen Fachthemen, die durch Normen, Merkblätter, Richtlinien, usw. nicht ausreichend geregelt sind oder deren besondere Bedeutung hervorgehoben werden soll. Das Diskussionsergebnis wird als Standard mit konkreten Empfehlungen veröffentlicht.
Der BVS Standard BW1 baut auf den Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis, auf Teilen des IDW S 1 und dem IDW Praxishinweis 1/2014 sowie der Rechtsprechung auf. Der Standard regelt die in der Praxis bei der KMU-Bewertung auftretenden Bewertungsfragen zur Umsetzung der bestehenden betriebswirtschaftlichen Verfahren. Der Standard beschreibt nachvollziehbare Grundlagen bei der Bewertung von KMU. Er erfüllt gleichzeitig die Vorgaben des IfS – Empfehlungen zum Aufbau eines Sachverständigengutachtens – und setzt die in § 8 Abs. 3 SVO geforderten Maßgaben hinsichtlich der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Systematik von Gutachten um.