In der Bewertungslehre herrscht heute Einigkeit darüber, dass Unternehmensbewertungen anlassbezogen durchzuführen sind. D.h. bei der Wahl der Wertermittlungsmethode ist der jeweilige Anlass der Bewertung zu berücksichtigen. Während Unternehmensbewertungen in ihren Anfängen nahezu ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen dienten, haben sich im Laufe der Jahrzehnte immer neue Bewertungsanlässe ergeben. Grundsätzlich werden die Anlässe für Unternehmensbewertungen nach folgenden Kriterien unterschieden.
- Unternehmensbewertungen aufgrund von unternehmerischen Initiativen
- Unternehmensbewertung zum Zwecke der externen Rechnungslegung
- Unternehmensbewertungen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften
- Unternehmensbewertungen aufgrund von vertraglichen Regelungen
- Ein- und Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften
- Kauf oder Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
- Schenkungen, Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen
- Abfindungsfälle im Familienrecht
- Schiedsgutachten