Bei der Ermittlung des Basiszinssatzes ist von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage auszugehen. Daher wird für den Basiszinssatz grundsätzlich auf die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen abgestellt. Hierbei kann nach Empfehlungen des IDW sowohl auf die Svensson-Kurve der Bundesbank als auch auf alle anderen laufzeitäquivalenten risikolosen Anleihen zurückgegriffen werden. Die Laufzeitkongruenz der Ertragswertbetrachtung ist zu beachten.
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