Abschreibungen und Wertberichtigungen

Abschreibungen stellen die Wertminderungen des Anlage- und Umlaufvermögens durch Abnutzungen der Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens im Aufwand dar.

Wertberichtigungen auf Abschreibungen können außerplanmäßige Abschreibungen wieder aufheben. Beispielsweise wird eine Maschine aufgrund eines Defekts außerplanmäßig abgeschrieben. Ist dieser Defekt jedoch wider Erwarten zu beheben, wird eine Wertberichtigung (Wertaufholung) durchgeführt.

Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden die steuerlichen Abschreibungsdauern durch die betrieblichen Nutzungsdauern ersetzt und die Abschreibungen entsprechend bereinigt.

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